Praxis-Depesche 14/2000

Krankheitsanzeichen falsch bewertet

Ein Arzt für Allgemeinmedizin handelt grob fehlerhaft, wenn er bei den Vorsorgeuntersuchungen U 6 und U 7 eines Kleinkindes einen auffallend großen Kopfumfang feststellt und es unterlässt, weitere diagnostische Schritte einzuleiten. Derartige Befunde sprechen für einen Hydrozephalus und machen eine entsprechende weiterführende Diagnostik zwingend notwendig. Der Arzt wurde im vorliegenden Fall zu einem Schmerzensgeld von 160 000 DM verurteilt. (jlp) Oberverwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 5 u 188/98 (n.rk.)

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