Praxis-Depesche 4/2005

Kündigung wegen Leistungsunfähigkeit

Holt eine Privatversicherung wegen Zweifeln an der Therapie eines Heilpraktikers ein Gutachten ein, um sich Gewissheit zu verschaffen, und lehnt dann die Erstattung eines Teils der Kosten ab, so muss sie das Gutachten auf Wunsch dem Arzt des Patienten zur Überprüfung von Kompetenz und Unvoreingenommenheit des Experten vorlegen. (gri-bez)

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