Insulintherapie
Praxis-Depesche 23/2006
Kurzwirkendes Analoginsulin weiterhin auf Kassenrezept
Seit wenigen Wochen können kurzwirkende Analoginsuline auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden, wenn sie teurer sind als das kurzwirkende Humaninsulin. Jetzt haben Insulinhersteller mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen Direktverträge zu kurzwirkenden Analoginsulinen geschlossen.
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