Praxis-Depesche 24/2007

Laboruntersuchungen im Steuerrecht

Ein Arzt für Laboratoriumsmedizin erbringt mit seinen medizinischen Analysen, die er im Auftrag der behandelnden Ärzte oder deren Labore / Laborgemeinschaften ausführt, „ärztliche Heilbehandlungen“. Es ist nicht erforderlich, dass diese Leistungen unmittelbar gegenüber den Patienten erbracht werden. Umsätze eines Laborarztes aus medizinischen Analysen und Laboruntersuchungen im Auftrag der behandelnden Ärzte oder deren Labore / Laborgemeinschaften sind umsatzsteuerfrei, wenn er sie in der Rechtsform einer GmbH erbringt und er der alleinige Gesellschafter dieser GmbH ist. (jlp)

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