Praxis-Depesche 11/2001

Laufzeit für Telefonanlagen-Mietvertrag

Angesichts fortschreitender technischer Entwicklung von Telekommunikationsanlagen benachteiligt eine vorformulierte zehnjährige Vertragslaufzeit für Telefonanlagen den Kunden unangemessen. Dies jedenfalls in den Fällen, in denen in dem Telefonanlagenvertrag dem Telekommunikationsunternehmen einseitig das Recht einer Entgelterhöhung eingeräumt wird, ohne dass der Kunde in diesem Fall eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit erhält. (jlp) Amtsgericht Bremen, Az.: 8 C 293/99

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