Praxis-Depesche 24/2002

Lebensbedrohliche Leberschäden durch chinesische Heilkräuter

Chinesiche Kräuter fallen als Nahrungsergänzungsmittel nicht unter das Arzneimittelgesetz und unterliegen so weder einer Unbedenklichkeits- noch einer Wirksamkeitskontrolle.

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