Praxis-Depesche 16/2007

Leere Batterien im Herzschrittmacher

Ein Urlauber, der an einer chronischen Rhythmusstörung litt, hatte eine Reise nach Fuerte Ventura gebucht und schloss gleichzeitig eine Reiserücktrittsversicherung ab. Kurz vor Reiseantritt wurde festgestellt, dass sich die Batterie seines Schrittmachers erschöpft hatte. Eine OP mit Geräteaustausch war notwendig, weshalb der Urlauber die Reise stornierte und die Storno­kosten von der Versicherung ersetzt verlangte. Das Gericht verwehrte ihm jedoch diesen Anspruch, weil eine unerwartete schwere Erkrankung nicht vorlag. Da der Herzschrittmacher bereits vor 14 Jahren implantiert wurde, hätte auch dem verhinderten Urlauber klar sein müssen, dass sich die Batterie langsam erschöpfen würde. Die notwendige Operation war damit weder überraschend noch unerwartet. (jlp)

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