Praxis-Depesche 13/2006
Lohnzahlung bei strittiger Kündigung
Wird ein Mitarbeiter während eines Kündigungsrechtsstreits nicht mehr im Betrieb beschäftigt, obwohl ein Gericht die Kündigung des Arbeitgebers für unwirksam erklärt hat, erhält er den Lohn weiter – es sei denn, der Arbeitnehmer hat es „böswillig unterlassen“, eine zumutbare andere Arbeit anzunehmen. (gri)
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