Praxis-Depesche 23/2004

Männer sind auch ohne Haare schön

Selbst der totale Haarausfall bei Männern stellt keine Behinderung dar. Die GKV muss selbst dann für ein Toupet keinen Kostenersatz leisten, wenn diese früher hierfür aufgekommen ist. Ein Toupet ist nämlich aus medizinischen Gründen nicht notwendig. Wenn der Mann behauptet, ohne Toupet werde er psychisch beeinträchtigt, muss er sich mittels Psychotherapie behandeln lassen. (jlp)

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