Praxis-Depesche 19/2007

Medikamente in der Erprobungsphase

Der Arzt hat den Patienten vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit zunächst erprobt werden soll, über dessen Risiken vollständig aufzuklären, damit dieser entscheiden kann, ob er in die Erprobung überhaupt einwilligen oder ob er wegen der möglichen Nebenwirkungen darauf verzichten will. Kann ein Patient nicht persönlich angehört werden (hier wegen Hirnschädigung), hat das Gericht festzustellen, ob der Patient in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte.(jlp)

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