Praxis-Depesche 4/2003

Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr

Verursacht der Versicherungsnehmer aufgrund der Einnahme eines ärztlich verordneten, am frühen Morgen eingenommenen Antiepileptikums und Beruhigungsmittels am Nachmittag einen Verkehrsunfall, so kann ihm keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er die Medikamente bereits über einen längeren Zeitraum eingenommen und nie Ausfallerscheinungen verspürt hat. Unter diesen Umständen muss die Kfz-Kaskoversicherung ihrem Versicherungsnehmer auch den Schaden ersetzen. (jlp)

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