Praxis-Depesche 12/2003
Mehr Vergütung für Gutachten
Die Entschädigung für einfache ärztliche Gutachten ohne besondere Fachkenntnisse von 31 Euro und für mittelschwere von 41 Euro im Verfahren vor den Sozialgerichten ist unangemessen niedrig. Einfache Gutachten sind regelmäßig mit einem Stundensatz von 35 Euro, mittelschwere mit einem Stundensatz von 46 Euro zu entschädigen. (jlp)
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