Praxis-Depesche 24/2006
Missbrauch der Versicherungskarte
Nimmt ein ehemaliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherungsleistungen unter Vorlage einer Krankenversicherungskarte trotz Kündigung der Mitgliedschaft in Anspruch, so macht sich dieses wegen Betrugs strafbar. Denn durch die Vorlage der Krankenversicherungskarte bei einem Arzt wird für diesen der Anschein erweckt, Leistungen erbringen und zu Lasten der Krankenkasse abrechnen zu können. (jlp)
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