Praxis-Depesche 8/2002

Mitarbeiter-Vertretung

Bei der Vertretung eines zeitweise abwesenden Mitarbeiters ist ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Vertreter gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn das Datum der Rückkehr des abwesenden Mitarbeiters nicht feststeht.

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