Praxis-Depesche 11/2002

Mündliche Gehaltserhöhung beweisen

Streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer um die angebliche mündliche Zusage des Arbeitgebers auf Gehaltserhöhung, so muss der klagende Arbeitnehmer diese Zusage beweisen. Fehlen hierzu schriftliche Belege oder Zeugen, dann hat die Klage des Arbeitnehmers auf Gehaltserhöhung keine Chance. (jlp)

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