Praxis-Depesche 15/2003
Muskelaufbau im Fitness-Studio
Ein Unfall-Verletzter kann vom Schädiger auch Kosten für Besuche im Fitness-Studio verlangen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Hierzu reicht aus, dass der Sachverständige bestätigt, dass sich ohne Muskelaufbautraining das Ausheilungsbild wieder verschlechtert hätte. (jlp)
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