Praxis-Depesche 4/2007
Mutmaßlicher Patientenwille
Ergeben Gespräche mit Ehemann (ein Arzt), Ärzten usw., dass eine seit Jahren bewusstlose Patientin oft beteuert hatte, niemals in einem solch unwürdigen Zustand enden zu wollen, darf man davon ausgehen, dass es sich bei den Äußerungen nicht um eine momentane Stimmung gehandelt hat; dann ist es denkbar, auch ohne Patientenverfügung ihrem mutmaßlichen Willen zu entsprechen und die künstliche Ernährung über eine Magensonde zu beenden. (gri-bez)
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