Praxis-Depesche 19/2006
Nach Sturz muss geröntgt werden
Hat sich ein Patienten bei einem Sturz auf Glatteis am Handgelenk verletzt, so stellt es einen groben Kunstfehler dar, wenn der Arzt kein Röntgenbild anfertigen läßt und das Handgelenk lediglich „deblockiert“. Wird auf diese Weise ein Kahnbeinbruch übersehen und entwickelt sich nach der Manipulierung am Gelenk eine Pseudarthrose (ein nicht knöchern fest verheilter Bruch), so kann der Patient Schmerzensgeld verlangen (das Kammergericht in Berlin sprach hier 35 000 DM – etwa 17 900 Euro – zu).(gri.bez)
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