Praxis-Depesche 4/2006

Neuer Job - keine Reise

Kann eine Angestellte, deren Arbeitsplatz betriebsbedingt gekündigt wurde, eine Studienreise nach Marokko nicht antreten, weil sie im Reisemonat in einer neuen Firma anfängt, muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten nicht übernehmen; das gilt auch dann, wenn eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung zum Rücktritt berechtigt – denn der Grund für den Rücktritt ist hier nicht die Kündigung, sondern die Weigerung des neuen Arbeitgebers, sich auf einen späteren Arbeitsbeginn einzulassen.(gri)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x