Praxis-Depesche 16/2005

Nicht erkannter Schlaganfall

Erleidet ein Patient einen Apoplex, handelt der Arzt, der eine komplizierte Migräne befundet, grob fehlerhaft, wenn er nicht wenigstens einem V. a. TIA nachgeht. Verleibt infolge des groben Behandlungsfehlers bei einem 39-Jährigen eine schwere Halbseitenlähmung, die auch die Sprache beeinträchtigt, zu Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80% führt, die Ausübung des bisherigen Berufs (in verantwortungsvoller Stellung) unmöglich macht und die Freizeitaktivitäten erheblich einschränkt, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro und - ab Urteilsverkündung - eine Schmerzensgeldrente von 100 Euro monatlich gerechtfertigt. (jlp)

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