Praxis-Depesche 18/2001

Nicht ganz steril

Wird eine Patientin, die sich durch operativen Eingriff (Unterbrechung der Eileiter) sterilisieren ließ, danach erneut schwanger, belegt das allein noch keinen Fehler des operierenden Arztes - auch wenn die Sterilisation "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" durchgeführt wird, verbleibt nämlich ein geringes "Schwangerschaftsrisiko"; die unfreiwillige Mutter bekommt dafür keinen Schadensersatz, außer sie kann dem Arzt auf andere Weise einen Fehler nachweisen. (gri) Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 8 U 5/00

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