Praxis-Depesche 9/2006
Nicht gefragt - nichts verschwiegen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss die vertraglich vereinbarten Leis tungen auszahlen, wenn sie die Behauptung des Versicherungsnehmers nicht widerlegen kann, er sei vom Versicherungsagenten bei Vertragsschluss lediglich nach seiner Größe, seinem Gewicht und dem behandelnden Arzt gefragt worden; danach habe der Agent das Formular allein ausgefüllt. Das Versicherungsunternehmen kann dann den Vertrag nicht mit der Begründung anfechten, dass der Versicherungsnehmer arglistig Vorerkrankungen verschwiegen hat. (gri)
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