Praxis-Depesche 21/2005
Notdienstleistung nur mit eigener Praxis
Einem Arzt kann die Teilnahme am Notdienst versagt werden, wenn dieser keine Praxis mehr betreibt. Das ist gerechtfertigt, denn in den sprechstundenfreien Zeiten, für die ein Notdienst organisiert ist, müssen die Patienten den Arzt, der den Notdienst versieht, in seiner Praxis aufsuchen können. (jlp)
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