Praxis-Depesche 22/2007
Notwendige Geräte in der Klinik
Der Belegarzt entscheidet aufgrund seiner spezifischen fachärztlichen Kompetenz innerhalb des von ihm betreuten Fachgebiets über die Erforderlichkeit medizinischer Geräte und Apparaturen. Er muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass erforderliche Geräte oder Apparaturen vorgehalten werden.(jlp)
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