Praxis-Depesche 8/2000
Oberarzt lässt sich bestechen
Ein Oberarzt, Leiter der Kardiologie in einem Kreiskrankenhaus, erlag der Versuchung, mit der ihn ein Hersteller medizinischer Geräte in der Form eines lukrativen Angebots konfrontierte. Er bezog Schmiergeld (insgesamt 184 000 DM) und ließ sich zwei Italienreisen und den Besuch von Gourmet-Restaurants finanzieren.
Dafür wurde der im öffentlichen Dienst angestellte Oberarzt vom Landgericht Offenburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob jetzt das Urteil auf, weil das Landgericht die Bezahlung von Reisen und Restaurantbesuchen nur als Vorteilsannahme eingestuft hatte. Das Landgericht müsse prüfen, ob nicht auch in diesen Fällen der strenger bestrafte Vorwurf der Bestechlichkeit zutreffe. Es dränge sich die Vermutung auf, der Arzt habe nicht "nur" aus der (pflichtgemäßen) Amtsausübung privaten Vorteil gezogen, sondern darüber hinaus seine Amtspflichten verletzt, indem er darauf verzichtete, die Angebote aller Hersteller zu überprüfen und dem besten den Zuschlag zu geben. (jlp)
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