Praxis-Depesche 11/2006
Packungsgröße für Ärztemuster
Wird ein Arzneimittel, das für mehrere Packungsgrößen (hier zu 28, 56 und 112 Tabletten) zugelassen ist, nur in der größten Packung vertrieben (hier 112 Tabletten), so kann diese auch als Musterpackung abgegeben werden. In so einem Fall steht es dem Pharmahersteller frei, auch eine kleinere Packungsgröße als Muster abzugeben. Er ist aber nicht gehalten, die kleinste zugelassene Packungsgröße für Mus ter zu verwenden, wenn diese nicht im Handel ist. (jpl)
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