Praxis-Depesche 8/2008

Patient trägt Beweispflicht

Hat ein Orthopäde beim Patienten nur „muskuläre Verspannungen“ festgestellt, erfordert diese Diag­nose keine Aufklärung durch eine Computertomographie. Hält der Patient anschließend dem Arzt vor, er hätte weitere Befunde erheben müssen, was sich schon aus der medizinischen Vorgeschichte ergebe, die er dem Mediziner mitgeteilt habe, muss er den Inhalt des Gesprächs beweisen.

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