Praxis-Depesche 21/2004
Patienten in Gefahr
Die Anordnung des sofortigen Ruhens der ärztlichen Approbation ist zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit regelmäßig erforderlich, wenn hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben von Patienten begangen hat und nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht. (jlp)
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