Praxis-Depesche 10/2007
Patientenaufklärung im Arbeitsrecht
Bietet ein Oberarzt einem stationär aufgenommenen Patienten am Vortag der geplanten Operation die Möglichkeit an, die zweite Meinung eines Spezialisten einzuholen, und verlässt der Patient dann am Abend die Klinik, hat der Oberarzt keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung begangen, die eine Kündigung rechtfertigen würde. (jlp)
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