Praxis-Depesche 10/2007

Patientenaufklärung im Arbeitsrecht

Bietet ein Oberarzt einem stationär aufgenommenen Patienten am Vortag der geplanten Operation die Mög­lichkeit an, die zweite Meinung eines Spezialisten einzuholen, und verlässt der Patient dann am Abend die Klinik, hat der Oberarzt keine arbeits­rechtliche Pflichtverletzung begangen, die eine Kündigung rechtfertigen würde. (jlp)

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