Praxis-Depesche 17/2002

Patientenbeaufsichtigung nach Vollnarkose

Es stellt kein pflegerisches Versäumnis dar, eine Patientin nach vollständigem Abklingen einer leichten - etwa 20 Minuten andauernden - Vollnarkose bei regelrechtem Blutdruck und sonst unauffälligem Verhalten allein auf der Toilette zu belassen, wenn die Patientin in der Lage war, die Toilette in Begleitung selbst aufzusuchen. Ein Schadenersatzanspruch gegen das Krankenhaus besteht so nicht, wenn die Patientin auf der Toilette stürzt und sich hierbei verletzt. Das Klinikpersonal durfte darauf vertrauen, dass die Patientin alleine auf der Toilette zurecht kommt und bei auftretenden Problemen die dort vorhandene Klingel benutzt. (jlp)

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