Praxis-Depesche 1/2003

Patientenklage ohne Schranken

Will ein Patient seinen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen, dann ist es zwar sinnvoll, die Gutachterkommission für ärztliche Haftungsfragen vor einem Prozess zu befragen; notwendig ist dies aber nicht. Es bleibt dem Willen des Patienten allein überlassen, ob er dieses außergerichtliche Verfahren zuvor betreiben will oder nicht. (jlp)

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