Praxis-Depesche 10/2004

Patientenschulung auf Gehhilfen

Ist ein Patient nach einer Unfallverletzung auf Unterarm-Gehhilfen angewiesen, muss sich das Krankenhaus vergewissern, dass er deren Benutzung beherrscht. Erforderlichenfalls ist er, v. a. hinsichtlich der Benutzung der Gehstützen auf Treppen, zu schulen. Eine Haftung des Krankenhauses wegen eines Versäumnisses in diesem Bereich kommt in Betracht, wenn es bei pflichtgemäßem Handeln nicht zu dem Schaden gekommen wäre. (jlp)

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