Praxis-Depesche 8/2003
Patientensturz in der Arztpraxis
Es ist nicht zu beanstanden, dass das Personal eine in einem Behandlungszimmer liegende Patientin nach einer Kreislaufschwäche mit der Anweisung, nicht aufzustehen, kurzfristig allein lässt, wenn zuvor eine Besserung der Kreislaufsituation festgestellt worden ist und die Patientin angibt, dass es ihr wieder gut geht. (jlp)
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