Praxis-Depesche 23/2002
Patientenverband im Zwielicht
Ein eingetragener Verein (Patientenverband) betreibt unerlaubte gewerbliche Rechtsberatung, wenn er für seine Mitglieder z. B. gegenüber Krankenhäusern Ansprüche für die Mitglieder anmeldet und um eine "gütliche Einigung" bittet, für die er auch eine Aufwandsentschädigung geltend macht. Eine solche Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten. (jlp)
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