Praxis-Depesche 11/2004
Pflichten des Betreuers
Wenn ein Betreuer trotz mehrfacher Aufforderung des Vormundschaftsgerichts und Androhung von Zwangsgeld kein ordnungsgemäßes Vermögensverzeichnis einreicht, wenn er sein eigenes Geld nicht vom Geld des Betreuten trennt und dessen Wohnhaus ohne klare Regelungen mitbenutzt, ist er wegen fehlender Eignung als Betreuer zu entlassen. (gri)
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