Praxis-Depesche 4/2007

PKV und Psychotherapie

Die Klausel einer privaten Krankenversicherung, nach der medizinisch notwendige Psychotherapie nur versichert ist, wenn sie von einem Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird, benachteiligt die Patienten nicht unangemessen, auch wenn die Therapie bei psychologischen Psychotherapeuten von der GKV übernommen wird. (gri-bez)

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