Praxis-Depesche 10/2004

PKV zahlt keinen Klinik-Nepp

Die Klausel in den Bedingungen einer PKV, nach der Kosten psychotherapeutischer Behandlungen nur bis zu 1278,23 Euro pro Jahr voll, weitere Kosten nur zur Hälfte erstattet werden, ist unwirksam; nach der Psychiatrie-Richtlinie des zuständigen Bundesausschusses sind selbst bei einer Kurzzeittherapie 25 Sitzungen nötig - die Klausel hätte also zur Folge, dass die Versicherung wesentliche Teile der Behandlung nicht finanziert und den Versicherungsschutz aushöhlt. (gri)

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