Praxis-Depesche 24/2003
Praxiskredit rechtens gekündigt
Die Bank darf den von einem Facharzt bei Gründung einer Praxis für Nuklearmedizin aufgenommenen Kredit wegen unmittelbar drohender Zahlungsunfähigkeit kündigen, wenn der Arzt sein Konto um mehr als 20 000 Mark überzieht, die Praxis nicht rentabel ist und der Mediziner sie auch ohne Kündigung der Bank schließen müsste. (gri-bez)
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