Praxis-Depesche 13/2005
Praxisschild mit Innenbeleuchtung
Berufswidrig ist eine Arzt-Werbung, die keine sachangemessene Information darstellt oder sonst übertrieben ist. Danach kann einPraxisschild mit Innenbeleuchtung mit Hinweisen auf das Leistungsangebot einer Radiologischen Praxis zulässig, die zusätzliche Anbringung von Fensterbeschriftungen mit entsprechendem Inhalt dagegen berufswidrig sein. (jlp)
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