Praxis-Depesche 19/2003
Privatklinik darf teurer sein
Die private Krankenversicherung kann die Erstattung der Kosten für drei Klinikaufenthalte von zwei bis sieben Tagen Dauer in einer Privatklinik im Rahmen von minimal-invasiven Bandscheibenoperationen von insgesamt etwa 23 008 Euro (ohne Arztkosten) nicht wegen Wucher ablehnen, weil diese Kosten im Vergleich zu den Tages-Pflegesätzen anderer Krankenhäuser um 900% höher liegen. Öffentlich geförderte Krankenhäuser erhalten nämlich im Unterschied zu Privatkliniken Steuervergünstigungen und müssen bei der Kalkulation ihrer Pflegesätze nicht wie Privatkliniken die Investitionskosten einrechnen, können also kostengünstiger arbeiten. (gri bez)
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