Praxis-Depesche 12/2001

Privattelefonate vom Diensttelefon

Führt ein Arbeitnehmer entsprechend einer betrieblichen Regelung private Telefongespräche von seinem Dienstapparat, deklariert er diese aber fälschlich als vom Arbeitgeber zu zahlende Dienstgespräche, so liegt darin eine Vertragspflichtverletzung, die den Vertrauensbereich des Arbeitnehmers berührt. Bei geringfügigen Verfehlungen dieser Art scheidet aber eine Kündigung ohne Abmahnung in der Regel aus. Das Gericht hielt in diesem Fall (60 Gespräche für DM 73,28 innerhalb eines Jahres) eine Kündigung für überzogen. (jlp) Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Az.: 8 TaBV 6/99

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