Praxis-Depesche 13/2004
Promotionskosten als Werbungskosten
Die Kosten einer Promotion können steuerrechtlich Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Der Rechtsstreit betraf eine Krankengymnastin, die die Kosten für das Studium der Medizin nebst Promotion in Orthopädie vergeblich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend gemacht hatte. Ebenso wie Aufwendungen für eine berufliche Qualifikation in Form eines Studiums zu Werbungskosten führen können, trifft nach Auffassung des Gerichts gleiches auch auf die Kosten für eine Promotion zu. Für die Zuordnung derartiger Kosten zu den Erwerbsaufwendungen sei auch entscheidend, dass ein Doktortitel für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung, sein Erwerb teilweise sogar unabdingbar sei. (jlp)
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