Praxis-Depesche 23/2004
Psychotherapeut und Arzt
Die private Krankenversicherung darf den Versicherungsschutz für Psychotherapie davon abhängig machen, dass der Psychotherapeut Arzt ist, auch wenn die GKV Psychotherapeuten mit und ohne ärztliche Ausbildung gleichstellen. (gri-bez)
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