Praxis-Depesche 7/2001

Rechnungsausschluss eines Arztes

Der Ausschluss der Rechnungen eines Arztes durch den privaten Krankenversicherer ist aus wichtigem Grund dann zulässig, wenn in einer Mehrzahl von Patientenfällen Rechnungen unangemessen erhöht werden, weil eine medizinisch nicht vertretbare, ungerechtfertigte Überdiagnostik und Übertherapie betrieben wird. Der einmal rechtskräftig für wirksam erachtete Rechnungsausschluss eines Arztes ist umfassend gegenüber sämtlichen Patienten des ausgeschlossenen Arztes wirksam und hat so lange Bestand, bis entweder der Versicherer den Ausschluss aufhebt oder dieser sich anderweitig mit dem Arzt hinsichtlich der weiteren Behandlung seiner Patientenrechnungen einigt. Eine erneute Prüfung in jedem Einzelfall, ob im Fall dieses Patienten ein Ausschluss für Rechnungen von der Erstattung gerechtfertigt ist, ist nicht vorzunehmen. (jlp)

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