Praxis-Depesche 16/2005
Recht auf Krankheit auch bei Manie
Auch wenn sich eine Patientin mit einer "manischen Psychose" manchmal selbst schlägt und wegen Essstörung in kürzester Zeit acht Kilo verlor, darf sie nicht zwangsweise in einer Nervenklinik untergebracht werden, solange sie nicht sich selbst oder andere gefährdet; das "Recht auf Krankheit" hat in diesem Fall Vorrang und es muss erst einmal versucht werden, ihr mit einem Betreuer für den Bereich Gesundheitsfürsorge zu helfen. (gri-bez)
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