Praxis-Depesche 23/2006
Rechtshilfe für kosten intensive Therapien
In der PKV hat der Versicherte keinen Anspruch darauf, die Kasse per einstweiliger Verfügung zur Kostenübernahme verpflichten zu lassen. Nur bei besonders teurer Therapie muss sie vorab ihre Einstandspflicht prüfen. (jlp)
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