Praxis-Depesche 6/2001
Rechtzeitige Aufklärung
Wenn sich eine Patientin zu einem ambulanten Schwangerschaftsabbruch nach vorgeschriebener Beratung und einer ambulanten Sterilisierung zu dem vereinbarten Termin in der Praxis des operierenden Arztes einfindet, ist die dem Eingriff vorausgehende Aufklärung im Rahmen der Anamnese noch rechtzeitig. (jlp)
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