Praxis-Depesche 6/2003

Rechtzeitige Patientenaufklärung

Der Arzt hat den Patienten grundsätzlich am Vortag der Operation über die Risiken aufzuklären. Diese Aufklärung darf nicht deshalb bis zum Operationstag verzögert werden, weil sich der Chefarzt die Entscheidung über die Operation vorbehalten hat und er den Patienten erst am Operationstag bei der Chefarztvisite sieht. Als Grundsatz muss gelten, dass die Aufklärung so frühzeitig wie möglich zu erfolgen hat. (jlp)

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