Praxis-Depesche 13/2006

Reiserücktritt bei Hüftfraktur

Der Bruch eines künstlichen Hüftgelenks stellt grundsätzlich eine schwere und unerwartete Erkrankung dar. Eine Reiserücktrittskostenversicherung hat in einem solchen Fall daher die entstandenen Stornokosten des Reisepreises zu übernehmen.(jlp)

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