Praxis-Depesche 13/2006
Reiserücktritt bei Hüftfraktur
Der Bruch eines künstlichen Hüftgelenks stellt grundsätzlich eine schwere und unerwartete Erkrankung dar. Eine Reiserücktrittskostenversicherung hat in einem solchen Fall daher die entstandenen Stornokosten des Reisepreises zu übernehmen.(jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.