Praxis-Depesche 20/2006

Reisestornierung wegen Operation

Der Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittskostenversicherung ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Erkrankungen so früh wie möglich die Reise zu stornieren. Musste sich so der Versicherungsnehmer wenige Wochen vor Reisebeginn einer aufwändigen Operation unterziehen, ist auch mit der Möglichkeit eines längeren Krankenhausaufenthalts zu rechnen. Die Hoffnung, eine ersichtlich schwere Erkrankung werde sich bis zum Antritt der Reise bessern, entlastet den Versicherungsnehmer nicht. (jlp)

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